Dass es mit der Rente im Alter knapp werden könnte, ist den meisten Deutschen bewusst. Ab 2030 wird das Rentenniveau nach jetzigem Stand bei 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegen. Doch wie viel Geld dann tatsächlich benötigt wird – und wie demnach die individuelle Rentenlücke ausfällt –, vermag die Mehrheit der berufstätigen Bevölkerung kaum einzuschätzen.
Nach den Erfahrungen von Finanzplanungsexperten neigen viele Menschen dazu, ihre Ausgaben zu unterschätzen. Das gilt etwa für den Bereich Gesundheit, der im Alter tendenziell teurer wird. Aber auch Immobilienbesitzer machen sich häufig ein falsches Bild der Instandhaltungskosten – ein Eigenheim erfordert laufend Investitionen, die sich in der Summe nach verschiedenen Berechnungen einer Standardmiete annähern können. Hinzu kommt die Inflation, die über die Jahrzehnte die Kaufkraft einer fixen Geldsumme merklich reduziert. Wer neben den Grundbedürfnissen auch Extras wie Urlaube, Kino- oder Restaurantbesuche genießen will, tut daher gut daran, mit Weitsicht und professioneller Unterstützung seinen Ruhestand zu planen und die Rentenlücke seriös zu berechnen.
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Es galt lange als Selbstverständlichkeit: Wer regelmäßig Geldeingänge ab einer bestimmten Höhe verzeichnet, bezahlt für sein Girokonto nichts. Damit könnte es bald vorbei sein: Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank erschwert den Geldhäusern ihr Brot-und-Butter-Geschäft. Geld zu verwahren bringt keine Zinsen mehr ein, sondern kostet mittlerweile sogar Geld.
Girokonto kostet bald?
Viele Bankkunden spüren das bereits in Form erhöhter oder neu eingeführter Gebühren, beispielsweise für Papierüberweisungen oder Kreditkartenumsätze. Doch auch das kostenlose Girokonto selbst steht zur Disposition. „Die Zeit von weiten Angeboten kostenloser Kontoführung ist aus meiner Sicht vorbei“, diagnostiziert Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon. Und Postbank-Chef Frank Strauß sekundiert: „Es gibt keinen Anspruch auf ein kostenloses Girokonto. Sie zahlen auch für Strom, ein Teil der Bankdienstleistungen ist wie Strom eine Versorgung.“ Offenbar werden die meisten Bankkunden bald umdenken müssen.
Man muss ja nicht zwingend bei der Sparkasse sein. Bei der DKB Bank ist beispielsweise alles kostenfrei und es gibt sogar noch Zinsen.
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Nach dem Abschluss eines Studiums oder einer anderen Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der auch versicherungstechnisch neue Anforderungen stellt. Welche Versicherungen für Berufseinsteiger sind nun unverzichtbar?
Krankenversicherung: aus gutem Grund gesetzlich vorgeschrieben. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen; es sei denn, man ist privat versichert, was Gutverdienern (ab aktuell 56.250 Euro Bruttojahreseinkommen) und Selbstständigen möglich ist.
Haftpflichtversicherung: muss einfach jeder haben. Die private Haftpflichtpolice deckt nicht nur kleinere Malheurs ab, sondern auch potenziell ruinöse Forderungen, wie sie etwa nach einem Personenschaden durch einen Fahrradunfall erhoben werden können.
Berufsunfähigkeitsversicherung: spätestens ab dem ersten Arbeitstag dringend geboten. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist auch in jungen Jahren schon gegeben. Im Laufe des Arbeitslebens scheidet jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig aus – und der Staat zahlt bloß einen Almosen.
Neben dieser Kernvorsorge können je nach persönlichen Umständen auch weitere Versicherungen für Berufseinsteiger sinnvoll sein, etwa eine Hausrat-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung. Idealerweise sollten sich Berufseinsteiger individuell zu ihrem Versicherungsschutz beraten lassen.
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Es gibt für Privatversicherte andere Lösungen! Ist Ihre KV auch zu teuer? Hier ist die Lösung!
Das Preis-Leistungs-Verhältnis schlägt das der Krankenkassen um Längen, die medizinische Versorgung bewegt sich auf Premium-Niveau: Es gibt viele gute Gründe für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Interessenten sollten sich jedoch vor dem Abschluss bewusst machen, dass man damit prinzipiell einen Bund fürs Leben eingeht. Der Gesetzgeber hat die Rückkehr in die Krankenkasse an enge Bedingungen geknüpft.
Generell dürfen Angestellte mit einem Jahresbruttoverdienst unter aktuell 56.250 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in die Krankenkasse zurückkehren. Ab dem Alter von 55 Jahren gelingt der Wechsel allerdings nur noch in wenigen Ausnahmefällen, etwa wenn man in den letzten 5 Jahren mal gesetzlich versichert war. Auch eine Familienversicherung bietet einen Ausweg, allerdings braucht man dafür einen gesetzlich versicherten Ehepartner mit höherem Verdienst. Arbeitslosigkeit ist kein hinreichender Grund für eine Rückkehr; als ALG-II- oder Sozialhilfebezieher kann man lediglich die Beiträge zur privaten Police reduzieren. Als weitere Option bieten die privaten Krankenversicherer in aller Regel den Umstieg auf günstigere Tarife an.
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Handwerkervorsorge - wichtiger Baustein
Der Volksmund weiß: „Handwerk hat goldenen Boden“. Daran hat sich seit vielen Jahren nichts geändert. Doch was passiert, wenn der Handwerker eines Tages nicht mehr so kann wie er will, sprich verletzungsbedingt arbeitsunfähig wird? In diesen Fall sah es für Handwerker lange Zeit düster aus. Wer in dieser Situation keine entsprechende Absicherung hatte, musste auf private Reserven zurückgreifen. Die Zeiten solcher Unsicherheiten sind vorbei. Mit einem neuen Konzept zur Berufsunfähigkeitsversicherung bieten die ValueNet Group und die Gothaer Lebensversicherung eine kostengünstige Möglichkeit für die individuelle Handwerkervorsorge an.
Um die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verdeutlichen, bietet sich ein Blick auf die Statistik an: So wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Im Bereich der körperlich stark belasteten Handwerker ist die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden deutlich höher. Dieses Risiko sollte daher durch eine private Absicherung getragen werden. Da viele klassische Berufsunfähigkeitsverträge aufgrund des individuellen Gesundheitszustandes oder des zu hohen Beitrags nicht realisierbar sind, gehen viele Handwerker leer aus.
Die neue Lösung greift nun auf die seit 2014 bestehende Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung von bis zu 360 Euro als Verpflegungsmehraufwand an Arbeitnehmer zurück. Mit diesem Betrag lassen sich sowohl eine Altersvorsorge als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung finanzieren. Auf diese Weise können alle Handwerker eine Berufsunfähigkeitsabsicherung von bis zu 1.000 Euro erhalten. Die Gesundheitsfragen sind dabei vereinfacht. Im Bereich der Altersvorsorge können Handwerker ab dem 67. Lebensjahr noch zusätzlich eine lebenslange Altersrente in Höhe von über 200 Euro erhalten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Wenn ein Sturm Bäume umgestürzt oder Dächer abgedeckt hat, kommt oft die Gebäude- oder Hausratversicherung für die entstandenen Sturmschäden auf. Versicherte sollten jedoch schnell und umsichtig reagieren, um die fällige Erstattung nicht zu gefährden.
Zunächst ist zu klären: Gab es überhaupt „offiziell“ einen Sturm? Dafür muss laut den meisten Versicherungsbedingungen mindestens Windstärke acht geherrscht haben (62 Stundenkilometer). Der Deutsche Wetterdienst hilft in diesem Punkt weiter. Zudem sollte man das Aufräumen nicht überstürzt angehen. Natürlich sollte verhindert werden, dass der Schaden sich ausweitet oder zu einer Gefahr für Mensch oder Tier wird. Doch davon abgesehen sollte alles unterlassen werden, was die Schadens(ursachen)feststellung beeinträchtigen würde. Am besten dokumentieren Betroffene den Schaden sorgfältig (Foto oder Video) und klären mit dem Versicherer ab, was unternommen werden kann.
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Teilkasko zahlt bei Hagelschaden
Mitunter erreichen sie die Größe von Tischtennisbällen, und ihr Zerstörungswerk an ungeschützten Autos kann entsprechend kostspielig werden: Hagelkörner. Glücklicherweise ist der Hagelschaden von der Teilkasko ebenso abgedeckt wie Schäden durch Stürme, Überschwemmungen oder Blitzschläge. Für den Versicherten hat das den Vorteil, dass üblicherweise keine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt erfolgt, wie es bei einem Vollkasko-Schaden der Fall wäre. Zudem greifen beim Teilkasko in der Regel niedrigere Selbstbeteiligungen.
Als Versicherte/r können Sie wählen: Entweder erstattet der Versicherer die Reparaturkosten oder er zahlt Ihnen den Betrag, der für eine „fiktive“ Schadensbehebung angesetzt wird. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Erstattungssumme darf die Wertminderung des Autos nicht überschreiten. Wenn der Wiederverkaufswert durch die Schäden lediglich um 800 Euro gesunken ist, die Reparatur aber das Doppelte kosten würde, muss der Versicherungsnehmer gegebenenfalls die Lücke mit eigenem Geld schließen. Kommt es zum Streit über die Summe, entscheidet ein Sachverständigenausschuss, in den Versicherer und Versicherter jeweils einen Gutachter entsenden.
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In der dunklen Jahreszeit passieren die meisten Einbrüche in Häuser und Wohnungen. In den letzten fünf Jahren ist ihre Zahl um rund ein Drittel gestiegen. Wer zum Opfer wird, geht im Allgemeinen davon aus, dass seine Hausratversicherung den materiellen Schaden schon ersetzen werde. Doch das erweist sich oft als trügerische Hoffnung bei Einbruch.
Es gibt nämlich einige Faktoren, die den Versicherungsschutz begrenzen. Zum einen erstattet die Assekuranz generell die Wiederbeschaffungskosten, nicht aber den Original-Kaufpreis oder den heutigen Neuwert. Zudem darf der Ersatz für Wertsachen meist 20 oder 30 Prozent der Versicherungssumme nicht überschreiten, bei Bargeld ist der Versicherungsschutz oft bei 1.000 Euro gedeckelt. Auch der Missbrauch von Kreditkarten ist häufig kaum oder gar nicht abgedeckt. Zum anderen liegen in vielen Fällen keine Kaufbelege mehr vor, oder der Wert des Hausrats hat sich seit Abschluss der Versicherung deutlich erhöht. Daher ist es wichtig, den Hausrat umfassend zu dokumentieren (Belege und ggf. Fotos) und die Versicherung regelmäßig anzupassen.
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Auf Dutzende Millionen Euro beläuft sich der jährliche Schaden durch Online-Kriminalität in Deutschland. Die genaue Zahl kann kaum seriös geschätzt werden. Denn nicht alle Schadensfälle werden gemeldet, da viele Unternehmen Sanktionen oder Umsatzverluste befürchten, wenn Sicherheitslücken bekannt werden.
Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind häufig betroffen. Da die Hacker ihr Arsenal ständig erweitern und aufrüsten, droht bei einem Angriff potenziell existenzbedrohlicher Schaden. Oftmals bleibt die Attacke zwar lange unbemerkt, weil heimlich Kunden-, Finanz- oder Produktionsdaten inklusive Patenten abgesaugt werden. Doch das unmittelbare Risiko für das operative Geschäft ist ebenfalls für Unternehmen jeglicher Größe beträchtlich. Neben strengen Sicherheitsvorkehrungen (größter Unsicherheitsfaktor: der Mensch) sollten sich die Firmen daher mit einer Versicherung vor dem finanziellen Schaden schützen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl speziell auf mittelständische Unternehmen zugeschnittener Cybercrime-Policen. Sie springen nicht nur finanziell in die Bresche, sondern bieten meist auch IT-Experten auf, die den Schaden begrenzen.
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