Archiv: Februar 2015

Vorsorge für Handwerker

18.02.2015 | Vorsorge für Handwerker

Der Volksmund weiß: „Handwerk hat goldenen Boden“. Da- ran hat sich seit vielen Jahren nichts geändert. Doch was passiert, wenn der Handwerker eines Tages nicht mehr so kann wie er will, sprich verletzungsbedingt arbeitsunfähig wird? In diesen Fall sah es für Handwerker lange Zeit düster aus. Wer in dieser Situation keine entsprechende Absicherung hatte, musste auf private Reserven zurückgreifen. Die Zeiten solcher Unsicherheiten sind vorbei. Mit einem neuen Konzept zur Berufsunfähigkeitsversicherung bieten die ValueNet Group und die Gothaer Lebensversicherung eine kostengünstige Möglichkeit für die individuelle Vorsorge von Handwerkern an. Um die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verdeutlichen, bietet sich ein Blick auf die Statistik an: So wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Im Bereich der körperlich stark belasteten Handwerker ist die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden deutlich höher. Dieses Risiko sollte daher durch eine private Absicherung getragen werden. Da viele klassische Berufsunfähigkeitsverträge aufgrund des individuellen Gesundheitszustandes oder des zu hohen Beitrags nicht realisierbar sind, gehen viele Handwerker leer aus. Die neue Lösung greift nun auf die seit 2014 bestehende Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung von bis zu 360 Euro als Verpflegungsmehraufwand an Arbeitnehmer zurück. Mit diesem Betrag lassen sich sowohl eine Altersvorsorge als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung finanzieren. Auf diese Weise können alle Handwerker eine Berufsunfähigkeitsabsicherung von bis zu 1.000 Euro erhalten. Die Gesundheitsfragen sind dabei vereinfacht. Im Bereich der Altersvorsorge können Handwerker ab dem 67. Lebensjahr noch eine lebenslange Altersrente in Höhe von über 200 Euro erhalten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Der elementare Bestandteil einer guten Rente

18.02.2015 | Der elementare Bestandteil einer guten Rente

In vielen deutschen Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung längst eine Selbstverständlichkeit. Den- noch gibt es noch immer eine beträchtliche Zahl, meist kleinere Betriebe, in denen das Thema keineswegs so präsent ist. Das ist für die Angestellten dort von Nachteil, denn: War die betriebliche Altersversorgung bis 2002 lediglich eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, ist sie seither für jeden Arbeitnehmer möglich. Diese können von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, sofern sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese gesetzlich fixierte Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung und bietet lukrative Chance für die Zukunft. Staatliche Vorteile Im Rahmen einer Entgeltumwandlung werden monatliche Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen, so dass sich Einspareffekte bei Einkommensteuern und Sozialabgaben ergeben. Arbeitnehmer können aktuell bis zu 2.904 Euro im Jahr (West) steuer- und abgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Im Osten liegt die Grenze bei 2.496 Euro. In Abhängigkeit von der Form der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsfonds) können weitere 1.800 Euro steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig umgewandelt werden. Fünf mögliche Wege Dies lohnt sich meist ebenfalls, da der Steuersatz in der Rentenphase in der Regel deutlich niedriger ist, als während des Erwerbslebens. Zudem fallen im Alter keine Bei- träge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr an. Arbeitgeber haben generell die Möglichkeit die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter über fünf verschiedene, so genannte Durchführungswege auszugestalten. Davon ist die Direktversicherung die beliebteste. Generell kann ein Arbeitgeber aber auch eine direkte Pensionszusage treffen oder einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Unterstützungskasse schließen. Die Entscheidung für einen bestimmten Durchführungsweg kann von vielen Faktoren, wie etwa dem jeweiligen Tarifvertrag oder der Betriebsgröße ab- hängen. Viele kleinere Unternehmen beschränken sich dabei meist auf einen Durchführungsweg, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Die beliebteste Variante Die Direktversicherung ist bereits seit langem die belieb- teste Form der betrieblichen Altersversorgung. Dabei schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Direktversicherungen unterliegen der normalen Versicherungsaufsicht und der entsprechenden Anlageregulierung. Dementsprechend dürfen die Beiträge nur bis zu 35 Prozent der Anlagemittel in Aktien angelegt werden. Nur bei fondsgebundenen Direktversicherungen können höhere Aktienquoten erreicht werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Pflegeversicherung: Private Absicherung ist notwendig

18.02.2015 | Pflegeversicherung: Private Absicherung ist notwendig

Im Jahr 2015 wird die gesetzliche Pflegeversicherung 20 Jahre alt. Bei aller Feierstimmung ist in den vergangenen Jahren deutlich geworden, dass eine private Pflegezusatzversicherung, trotz zahlreicher Gesetzesänderungen, wichtiger denn je ist. Die Einführung des Pflege- Bahr, der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung, ist ein klares Zeichen für die Notwendigkeit privater Vorsorge. Hinzu kommt: Bereits jeder dritte Deutsche hat einen Pflegefall in seinem persönlichen Umfeld. Dabei wird vielen Menschen klar, dass die tatsächlichen Kosten einer solchen Pflege schnell die gesetzlichen Leistungen überschreiten. Daher schont die frühe Vorsorge den Geldbeutel, wenn es wirklich hart auf hart kommt. Nach aktuellen Zahlen gibt es derzeit in Deutschland rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige. Etwa zwei Drittel davon werden zu Hause durch Angehörige oder einen der über 12.000 Pflegedienste versorgt, während nur rund ein Drittel der Pflege- bedürftigen in einem entsprechenden Heim lebt. Statistisch gesehen ist das Pflegerisiko, also die Wahrscheinlichkeit zum Pflegefall zu werden, in hohem Maße vom Alter abhängig. Über alle Altersgruppen liegt die Pflegequote – das heißt pflegebedürftig zu sein – bei unter 3 Prozent. Bei den 75- bis unter 80-Jährigen steigt die Pflegequote bereits auf über 8 Prozent und erhöht sich bei den 85- bis unter 90-Jährigen auf über ein Drittel. Bei den über 90-Jährigen ist statistisch gesehen jeder zweite von Pflegebedürftigkeit betroffen. Aufgrund der höheren Lebenserwartung sind zwei Drittel der Pflegebedürftigen Frauen. Welchen finanziellen Umfang ein Pflegefall haben kann, verdeutlichen folgende Zahlen: Ein Platz im Pflegeheim kostet unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung, rasch 3000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Private Pflegezusatzversicherungen können das Problem der zu hohen Pflegekosten lösen. Pflege-Bahr-Tarife werden pro Monat mit 5 Euro gefördert. Im Versicherungsfall wird dann der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Wichtig: Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten und der persönliche Geldbeutel wird geschont. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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